Als gesetzliche Personalvertretung betreuen wir in Kärnten die Anliegen und Belange von
Wir treten für deine Interessen ein und verhandeln in deinem Sinne mit der Bildungsdirektion für Kärnten, damit die Rahmenbedingungen (Gesetze, Verordnungen, Erlässe etc. ) für deine wertvolle Arbeit eingehalten werden. Die Funktionsperiode geht von 2019 bis 2024.

Aufgabe der Personalvertretung
Die Personalvertretung ist eine gesetzliche Einrichtung und nimmt die Interessen der Kolleginnen und Kollegen auf schulischer bzw. betrieblicher Ebene wahr. An den Dienststellen wird diese Aufgabe durch den gewählten Dienststellenausschuss (DA) erfüllt. Der Zentralausschuss (ZA) ist ebenfalls ein Organ der Personalvertretung, arbeitet aber bezirksübergreifend. Der Zentralausschuss verhandelt mit dem Dienstgeber, dem Land Kärnten bzw. der Bildungsdirektion für Kärnten.
Die Aufgaben der Personalvertretung sind im Bundespersonalvertretungsgesetz (PVG) klar definiert. So hat sie die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie überwacht, dass die vereinbarten Gesetze, Verordnungen und Erlässe an der Schule korrekt eingehalten und durchgeführt werden.
Dazu stehen dem Dienststellenausschuss weit reichende, gesetzlich zugesicherte Mitwirkungsrechte, Verhandlungsmandate und Informationsrechte zur Verfügung.
§ 2. (1) Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.
(2) Die Personalvertretung hat sich bei ihrer Tätigkeit von dem Grundsatze leiten zu lassen, den Bediensteten unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl zu dienen. Sie hat dabei auf die Erfordernisse eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Dienstbetriebes Rücksicht zu nehmen.
(3) Der Aufgabenbereich anderer gesetzlicher und auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhender Berufsvereinigungen (zB Gewerkschaft Öffentlicher Dienst) wird durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.
Die Zusammensetzung des Zentralausschusses und der Dienststellenausschüsse erfolgt aufgrund der alle fünf Jahre stattfindenden Personalvertretungswahlen. Die stimmenstärkste Wählergruppe stellt die Vorsitzende bwz. den Vorsitzenden im ZA und DA.
Ergebnis der Personalvertretungswahlen 2019
Die am 27. November und 28. November 2019 stattgefundenen Personalvertretungswahlen haben folgende Mandatsverteilung im Zentralausschuss der Kärntner FachberufsschullehrerInnen ergeben: