FAQ´s - Fragen und Antworten
Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale
Lehrkraft als Maskenverweiger
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Die Einhaltung der Hygienevorschriften ist auch vn Lehrpersonen einzuhalten. Sie ist eine Dienstpflicht, die sich aus der C-SchV 2020/21 ableitet. Trägt eine Lehrperson keine Maske so handelt es sich um eine Dienstpflichtverletzung. Die Schulleitung hat der betreffenden Person das Tragen eines MNS anzuordnen, was einer Weisung gleichkommt. Kommt die Lehrperson dieser Aufforderung/Weisung nicht nach, so wäre das pflchtwidrige Verhalten der Dienstbehörde zu melden. Diese wird dann die weiteren disziplinären bzw. dienstrechtlichen Maßnahmen setzen (bei Beamten bis zu einem Disziplinarverfahren, bei VB bis zur Kündigung/Entlassung.